Ein Rechtsstreit birgt häufig ein erhebliches Kostenrisiko: Schließlich können sich Anwaltsgebühren, Gerichtskostenvorschüsse oder Gutachterkosten schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Und verliert der Kläger den Prozess, so trägt er zudem noch die gesamten Kosten der Gegenseite. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und teure Gutachten schrecken viele Menschen ab, für ihr gutes Recht zu kämpfen – vor allem wenn es um hohe Streitwerte geht und man nicht rechtsschutzversichert ist.
Eine Prozessfinanzierung durch ROLAND ProzessFinanz ermöglicht potenziellen Klägern die Fremdfinanzierung der Klage. Ab einem Streitwert von 100.000 Euro übernimmt ROLAND ProzessFinanz das gesamte Kostenrisiko gegen eine Erfolgsbeteiligung von 20 bis 30 Prozent des Prozesserlöses. Vorausgesetzt, die Klage hat gute Aussichten auf Erfolg. Für den Kläger hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass er keinerlei Kapital für Gerichts- und Anwaltskosten bereitstellen muss und gegen einen negativen Prozessausgang abgesichert ist.
Prozessfinanzierung durch ROLAND ProzessFinanz bedeutet: kostenfreie und unbürokratische Annahmeprüfung der Finanzierungsanfrage, Zahlung sämtlicher Vorschüsse für Rechtsanwalt, Gericht, Sachverständige und Zeugen.
Die Zahl der Fälle, die ROLAND ProzessFinanz angeboten werden, steigt kontinuierlich. Es handelt sich somit um ein durchaus zukunftsweisendes Geschäftsfeld. Eine aus Deutschland stammende Idee, die sich inzwischen auch als Exportschlager erweist.