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06.01.2009

Nutzer von Video- und Fotoportalen verstoßen schnell gegen Gesetze

  • Foto- und Videoportale im Internet erfreuen sich enormer Beliebtheit
  • Unerlaubte Veröffentlichung von Bildern oder Videos im Internet verletzt Persönlichkeitsrechte

Immer mehr Menschen stellen im Internet der ganzen Welt ihr Leben zur Schau – und das Leben anderer. Fotos und Videos aus dem Urlaub, von Freunden oder der letzten Party werden für alle öffentlich zugänglich gemacht. Allein im Fotoportal Flickr sind aktuell nach eigenen Angaben drei Milliarden Bilder zu sehen, auf der Videoplattform YouTube können 83 Millionen Clips angeklickt werden. Ein harmloser Spaß, der allerdings schnell ein juristisches Nachspiel haben kann. Denn es ist gesetzlich geregelt, was in solchen „Communities“ veröffentlicht werden darf – und was nicht. „Wer keine Zustimmung der abgelichteten oder gefilmten Personen vor der Veröffentlichung im Internet einholt, verletzt deren Persönlichkeitsrechte“, sagt Dirk Domrich, Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus der Berliner Partneranwaltsgesellschaft Domrich-Anders-Schaller-Werner.

Private Bilder im Internet: Jeder hat Zugriff – auch der Chef

Oft denken sich Nutzer von „Communities“ nichts dabei, wenn sie ihre privaten Bilder oder Videos einstellen. Sie möchten sie mit ihren Freunden oder der Familie teilen. Doch Fotos ohne die Zustimmung der Fotografierten ins Internet zu stellen, ist verboten. Und einmal eingestellt, sind die Bilder für alle öffentlich zugänglich: also auch für Arbeitgeber, Personalchefs und Kollegen.

„Alle Menschen haben das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet: Jeder darf selbst entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Wer sich über dieses Recht hinwegsetzt, handelt gegen das Gesetz und muss mit juristischen Konsequenzen rechnen“, so Domrich.

Insbesondere, wenn eingestellte Fotos den Abgelichteten in peinlichen Situationen darstellen und aus Böswilligkeit zur Belustigung anderer öffentlich gemacht wurden, hört der Spaß für viele auf. „Solche Fälle grenzen schon an das sogenannte Cyber-Mobbing. Wer gegen unbefugte Veröffentlichungen vorgehen möchte, hat das Recht auf seiner Seite“, erklärt Domrich.

Betroffene können Löschung der Dateien verlangen

Im ersten Schritt genügt es häufig, den Rechtsverletzer erst einmal anzuschreiben und ihm mitzuteilen, welche Rechte er verletzt hat. Darüber hinaus sollte er aufgefordert werden, das Bildmaterial aus dem Netz zu nehmen. „Das Opfer sollte hier eine Frist setzen. Reagiert der andere während dieser Zeit nicht, sollte ein Anwalt zurate gezogen werden“, so ROLAND-Partneranwalt Domrich weiter. Dieser fordert den Täter dann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. In schwerwiegenden Fällen kann auch Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Stellt jemand hingegen mit geheimer Identität Bilder zur Verfügung, ist es oft schwer, den Ursprung nachzuvollziehen. Denn das Internet ist noch immer ein anonymes Medium, die Anmeldung auf Portalen erfolgt oft unter erfundenen Namen. In diesen Fällen können sich Opfer mit ihrem Anliegen auch an den Dienstbetreiber des Portals wenden. Die meisten Portale bieten Informationen und Lösungsmechanismen für den Fall an, dass rechtsverletzende Inhalte eingestellt wurden. „Bei internationalen Portalen wie beispielsweise YouTube gestaltet sich die Verfolgung der Täter meist schwierig. Hier haben Opfer leider oft gar keine Chance, diese zur Rechenschaft zu ziehen“, sagt Domrich.

Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

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