Für die Versicherung von Rechtsproblemen rund um eine Veranstaltung hat ROLAND den Veranstaltungs-Rechtsschutz entwickelt. Versicherbar sind nicht nur spektakuläre Großereignisse, sondern auch Stadt- und Schützenfeste, Firmenjubiläen und Flohmärkte.
Sie möchten alle auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeuge unter Versicherungsschutz stellen? Dann ist der Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge das richtige Produkt. Wir benötigen zur Beitragsberechnung nur die Fahrzeugart und die Anzahl. Vorteil: Wenn während der Laufzeit des Vertrages ein weiteres Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen wird, ist dies beitragsfrei bis zur nächsten Fälligkeit mitversichert. Erst zu diesem Zeitpunkt müssen Sie uns die Änderung melden und den zusätzlichen Beitrag zahlen.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
Sie besitzen ein oder mehrere Fahrzeuge und wollen bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr auf Nummer sicher gehen. Mit dem ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz können Sie alle Fahrzeuge einzeln absichern. Das gilt auch dann, wenn diese nicht auf Ihren Namen zugelassen sind. Für Motorfahrzeuge in der Luft und zu Wasser kann dieser Rechtsschutz ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Der ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz gilt für alle Verkehrsteilnehmer, die nicht selbstständig arbeiten und besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer Familie legen. Dabei ist es egal, ob die abgesicherten Fahrzeuge auf Ihren Namen, Ihren Partner oder Ihre minderjährigen Kinder zugelassen sind: Wir bieten Versicherungsschutz für besonders mobile Familien.
Versichert sind folgende Leistungsarten :
Eine Leistung von GenerationAktivPlus: Müssen Sie sich länger als zehn Tage in einem Krankenhaus aufhalten, das mindestens 50 km von Ihrem Wohnort entfernt ist, organisiert ROLAND auf Wunsch und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus. Für die Transportkosten zahlen wir bis zu 1.100 €.
Eine Leistung von GenerationAktiv und GenerationAktivPlus: Benötigen Sie zur Erledigung von Arzt- oder Behördengängen eine Begleitperson, sind wir Ihnen auf Anfrage bei der Vermittlung behilflich. Die Kosten für die Begleitperson werden nicht übernommen.
Die Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten trifft Manager besonders hart. Dies bedeutet für den Bereich der Haftung gegenüber der Gesellschaft oder Dritten, dass Geschäftsführer und Vorstände auch mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt sämtliche Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen wegen Vermögensschäden.
System der staatlichen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Diese Aufsicht erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehört die Zulassung von Versicherungsunternehmen und die ständige Kontrolle des Geschäftsbetriebes.
Als Versicherungsbedingungen bezeichnet man die Gesamtheit der Regelungen im Versicherungsvertrag. Die Versicherungsbedingungen können durch Klauseln ergänzt werden.
Versicherungsbeginn ist der Beginn des Versicherungsschutzes. Es wird unterschieden nach dem formalen Versicherungsbeginn (Datum auf dem Antrag), dem materiellen Versicherungsbeginn (Zahlung der Erstprämie) und dem technischen Versicherungsbeginn (Zusendung des Versicherungsscheines / der Police).
Der Versicherungsmakler vermittelt gegen eine Vergütung (Courtage) gewerbsmäßig Versicherungsverträge als unabhängiger Partner des Versicherungsnehmers.
Der Versicherungsschein ist der Nachweis des bestehenden Versicherungsvertrages. Versicherungsscheine müssen deshalb vom Versicherungsunternehmen unterzeichnet sein und gelten als Urkunde. Versicherungsscheine werden auch Police genannt.
Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, der im Versicherungsfall vom Versicherungsunternehmen zu leisten ist. Für bestimmte Leistungen, z. B. erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht als Bestandteil unserer KompaktPlus-Deckungen, bestehen unterhalb der Versicherungssumme liegende Höchstentschädigungssummen.
Die übereinstimmenden rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers zur Absicherung eines bestimmten Risikos bilden den Versicherungsvertrag.
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag ist die Rechtsgrundlage jedes Versicherungsvertrages, in dem Vorgänge wie z. B. Abschluss, Beitragszahlung und Kündigung eines Versicherungsvertrages grundsätzlich geregelt sind. Detaillierte Regelungen sind in den Allgemeinen (AVB) und den Besonderen Vertragsbestimmungen (BVB) sowie den Klauseln enthalten.
Der Versicherungsvertreter vermittelt gegen eine Vergütung (Provision) gewerbsmäßig Versicherungsverträge. Im Gegensatz zum freien Versicherungsmakler gilt der Versicherungsvertreter als verlängerter Arm des Versicherungsunternehmens, welches er vertritt.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseMobil (ASB 2004): Sollten Sie aus bestimmten Gründen Ihre Reise erst verspätet antreten können, kümmert sich ROLAND um die spätere Abreise und übernimmt die dadurch angefallenen höheren Fahrtkosten bis zu 1.100 €.
Der Vertragsablauf ist der Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Allerdings endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Vertragsablauf. Hierfür muss eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen werden.
Die Vertragsdauer ist der Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Vertragsablauf eines Versicherungsvertrages.
ROLAND zahlt Anwalts- und Gerichtskosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten, z. B. wenn der Führerschein aufgrund des Alters entzogen werden soll.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Versicherungsschutz besteht im privaten Bereich bei Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten z. B. wenn gegen die Schulnoten der Kinder geklagt werden muss.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine Leistung unserer Angebote für angestellte Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte: Versicherungsschutz besteht auch für die Zeit, die der Arzt als freiberuflich Tätiger in Vorbereitung auf seine kassenärztliche Tätigkeit ableistet, jedoch längstens für 24 Monate.
Als Vorsatz bezeichnet man den Willen zur Verwirklichung einer Straftat in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände.
Wenn erstmalig für den Versicherungsnehmer ein neues, bei ROLAND versicherbares Risiko entsteht, kann der seit einem Jahr bestehende Vertrag rückwirkend ab dessen Entstehung angepasst werden. Dafür muss die Anpassung innerhalb von 6 Monaten nach Entstehung des neuen Risikos verlangt werden. In diesen Fällen besteht keine neue Wartezeit.
Später kann der Versicherungsnehmer die Anpassung des Vertrages nur noch mit Wirkung für die Zukunft verlangen. In diesem Fall gelten die Wartezeiten gemäß § 4 Absatz 1 c) ARB.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Vorsorge-Versicherung finden Sie im Besonderen Teil der Bedingungen. Für folgende Produkte besteht eine Vorsorge-Versicherung (ab ARB 2008):
Vorsorgeversicherung bedeutet, dass Versicherungsschutz für ein neues Risiko gewährt wird, welches dem Versicherer noch nicht bekannt ist. Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes für alle Fahrzeuge (§ 21 Abs. 1 oder 2 ARB) ist z. B. eine Vorsorgeversicherung enthalten. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung mitversichert, ohne dass es einer sofortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf. Erst ab Fälligkeit müssen alle Angaben zu den vorhanden Fahrzeugen gemacht und der neue Beitrag gezahlt werden.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist die Pflicht des Antragstellers, alle ihm bekannten Umstände zur Risikoeinschätzung dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann das Versicherungsunternehmen vom Versicherungsvertrag zurücktreten.