Als Tarifbestimmungen bezeichnet man die detaillierte Beschreibung der Versicherungsbeiträge für die jeweiligen Produkte sowie Bestimmungen über die Fälligkeit des Beitrages. Sie bilden eine Erweiterung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherungsnehmer werden aufgrund bestimmter Kriterien wie das Beschäftigungsverhältnis des Versicherungsnehmers, die Lage des Wohnortes, die Dauer der Schadenfreiheit usw. in Tarifgruppen eingeteilt. Die Rechtsschutzversicherungen unterscheiden nach dem Beschäftigungsverhältnis und es gibt zwei Tarifgruppen: Normaltarif und Tarif für Angehörige des Öffentlichen Dienstes.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Für Taxifahrten in Zusammenhang mit einer Panne oder einem Unfall übernimmt ROLAND die Kosten bis zu 52 €.
Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) zur Verteidigung in Verkehrs-Strafverfahren und bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeuges werden von ROLAND übernommen.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004): ROLAND übernimmt die Telefonkosten bis zu 52 € zur Meldung eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland, zur Abforderung eines Krankenrücktransportes oder zur Überführung im Todesfall.
GmbH-Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte sind besonderen Rechtsrisiken ausgesetzt. Sie müssen mit ihrem Privatvermögen haften, wenn sie dem Unternehmen durch fehlerhafte Entscheidungen einen finanziellen Nachteil zugefügt haben. Sie übernehmen darüber hinaus persönlich die strafrechtliche Verantwortung dafür, dass Gesetze und Verordnungen im Unternehmen eingehalten werden.
Für den individuellen Schutz des Top-Managers bieten wir den Top-Manager-Rechtsschutz bestehend aus Universal-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines ReiseMobil (ASB 2004): Sollte sich Ihr Abflug verzögern, ein Anschlussflug verpasst werden oder ein gesamter Flug annulliert werden, übernimmt ROLAND zusätzliche Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft bis zu einem festgesetzten Betrag. Zudem ersetzen wir nachgewiesene Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf, wenn Gepäck verspätet oder nicht ankommt.