Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Im Falle einer Panne (bereits ab der Haustür), schickt ROLAND Ihnen ein Pannenhilfsfahrzeug vorbei und übernimmt die Kosten unbegrenzt bei einer Organisation durch ROLAND und bis zu 154 € bei einer Eigenorganisation.
Diese Leistung ist Bestandteil von Kompakt- und KompaktPlus-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Selbstständige sonstiger Heilberufe. Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, z. B. Abrechnungsstreitigkeiten mit Patienten. Es besteht eine Selbstbeteiligung von mindestens 150 € und eine Höchstentschädigungssumme von 300.000 €.
Versicherungsschutz besteht bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten und beruflichen Umfeld als Arbeitnehmer, z. B. bei einer Kündigungsschutzklage oder bei Auseinandersetzungen um Reiseverträge.
Versichert sind folgende Leistungsarten :
Versicherungsschutz besteht bei rechtlichen Auseinandersetzungen im privaten und beruflichen Umfeld als angestellter Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt. Die Inhalte sind speziell auf Ihre Belange ausgerichtet.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
Versicherungsschutz besteht bei Auseinandersetzungen im privaten Umfeld. Für nichtselbstständig tätige Familienangehörige besteht Versicherungsschutz auch im beruflichen Umfeld.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
Seit Mai 2004 gilt das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Es ermächtigt Behörden, gegen Hersteller, Importeure und Händler weitgehende Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Verbraucher oder Arbeitnehmer durch unsichere Produkte oder Arbeitsgeräte zu Schaden kommen. Behördliche Maßnahmen dieser Art können die Existenz eines Unternehmens gefährden. Der von ROLAND als Antwort auf die neue Rechtslage entwickelte Produktsicherheits-Rechtsschutz bietet hier umfassenden Schutz
Die gewerbsmäßige Prozessfinanzierung stellt für potenzielle Kläger die Möglichkeit der Fremdfinanzierung einer Klage dar. Dies war bis vor wenigen Jahren nur durch Rechtsschutzversicherungen oder Prozesskostenhilfe möglich. Der Prozessfinanzierer erhält für die Übernahme der Kosten des Rechtsstreits im Fall des Obsiegens der von ihm unterstützten Partei einen Teil des erstrittenen Betrages. ROLAND bietet diese Leistung über die ROLAND ProzessFinanz.
Prozesskostenhilfe dient finanziell Schlechtergestellten zur teilweisen oder auch vollständigen Befreiung von Prozesskosten. Prozesskostenhilfe kann gewährt werden in:
Wer vor Gericht geht, muss ein finanzielles Risiko eingehen: Der eigene Rechtsanwalt, das Gericht sowie die Arbeit des gegnerischen Rechtsanwalts können bei einem für Sie negativen Ausgang auf Ihre Kosten gehen. In der folgenden Übersicht sind Prozesskosten in verschiedenen Instanzen (Zivilverfahren) aufgelistet: