Obliegenheiten ist die Sammelbezeichnung für Pflichten des Versicherungsnehmers wie z. B. der Pflicht zur Schadenminderung oder zur Anzeige von Gefahr erhöhenden Umständen.
Der Ombudsmann ist der Schlichter bei Streitigkeiten, hier speziell zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden. Der Begriff Ombudsmann steht für eine Vertrauensperson, an die sich Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte wenden können, die sich ungerecht behandelt fühlen. Der Ombudsmann prüft diese Fälle neutral, gibt Ratschläge und setzt sich im Notfall für den Versicherungsnehmer bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen ein.
Versicherungsschutz besteht bei bestimmten Gewaltstraftaten für Sie als Nebenkläger oder Zeugen, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Rahmen des Täter- Opfer-Ausgleiches sowie für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz, z. B. wenn Sie ausgeraubt und verletzt wurden.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift ohne kriminellen Charakter. Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet.
ROLAND übernimmt die Anwaltskosten für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Parkverstößen oder wenn der Personalausweis abgelaufen ist.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten: