ROLAND zahlt die Kosten der Gegenseite und der Nebenkläger, soweit Sie diese aus rechtlichen Gründen erstatten müssen.
Ein nichtehelicher Lebensgefährte kann unter bestimmten Voraussetzungen z. B. im Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte mitversichert werden: beide Partner müssen unter der gleichen Anschrift gemeldet sein und dürfen nicht anderweitig verheiratet sein bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Voraussetzung für die Mitversicherung in den Produkten für private Haushalte ist auch, dass beide Partner nicht selbstständig tätig sind. Der nichteheliche Lebenspartner hat Versicherungsschutz wie ein Ehegatte, wenn dies besonders beantragt wird.
Ein Bestandteil der Produktangebote für angestellte Ärzte: Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als niedergelassener Arzt wandelt sich der Vertrag in einen Kompakt-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Selbstständige sonstiger Heilberufe um. Es besteht Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle, die im Zusammenhang mit der Niederlassung stehen.