In Fällen, in denen Sie selbst kein Fahrzeug besitzen aber des öfteren mit dem Pkw von Freunden oder der Firma unterwegs sind, hilft Ihnen der Fahrer-Rechtsschutz z. B. bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren. Das gefahrene Fahrzeug selbst ist jedoch nicht versichert.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Kraftfahrer z. B. in Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung absichern möchten, hilft Ihnen der Fahrer-Rechtsschutz für Unternehmen. Die Fahrzeuge selbst sind nicht versichert.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
Der Fahrzeug-Schutzbrief für Unternehmen (FSB-U 2004) bietet umfassenden Versicherungsschutz für alle versicherten Fahrzeuge zu günstigen Konditionen. Versichert sind folgende Leistungen, die etwas andere Leistungsgrenzen und Voraussetzungen haben als unser SchutzbriefMobil:
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeuges nach einer Panne oder einem Unfall vor Ort nicht innerhalb von drei Werktagen möglich sein, sorgt ROLAND dafür, dass Ihr Fahrzeug zu einer anderen Werkstatt transportiert wird und übernimmt die Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz im Inland. Bei Schadensfällen außerhalb Europas übernehmen wir die Kosten bis zu 5.000 €.
Innerhalb Deutschlands kümmert sich ROLAND auch darum, dass Sie und Ihre Familie zusammen mit dem Fahrzeug zu Ihrem Wohnsitz gebracht werden (Pick-up-Service).
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): ROLAND hilft bei der Besorgung eines Ersatzschlüssels sollten Ihre Fahrzeugschlüssel gestohlen worden oder defekt sein. Hierfür übernehmen wir die Kosten bis zu 120 €, nicht jedoch die Kosten für den Ersatzschlüssel selbst.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Sollte Ihr Fahrzeug nach Wiederauffinden nach einem Diebstahl oder bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft kostenpflichtig untergestellt werden müssen, übernimmt ROLAND die Kosten für die Unterstellung bis zu zwei Wochen in voller Höhe.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): ROLAND hilft Ihnen, sollte Ihr Fahrzeug im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden müssen und übernimmt die anfallenden Verfahrensgebühren oder Verschrottungskosten.
Als Fälligkeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem ein Gläubiger die versprochene Leistung verlangen kann. Im Versicherungsvertrag wird damit auch der Zeitpunkt der Beitragszahlungspflicht bezeichnet.
Von einer Rechtsschutz-Versicherung werden folgende Kosten im Rahmen der Versicherungssumme gezahlt:
Die Leistungen unseres Firmen-Schutzbriefes (ASB 1994) sind vielfältig. Bei Notfällen wie Unfall, Panne oder Diebstahl ist die ROLAND zur Stelle. Das Service-Team kümmert sich im Fall der Fälle um die Weiter- und Rückfahrt, Übernachtungen, Mietwagen, Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Ersatzfahrer und vieles mehr. ROLAND bietet Ihnen Schutz und Service rund um die Uhr - auch im Ausland.