Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die BAFin ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Zu den Aufgaben der BAFin gehören, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Überwachung. Versicherungsnehmer können sich bei der BAFin über Ihr Versicherungsunternehmen beschweren. Die BAFin gewährleistet, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten können.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
In den ROLAND Produkten für aktive Menschen ab 60 – GenerationAktiv und GenerationAktivPlus – ist diese Leistung speziell auf Ihre Bedürfnisse als Ruheständler ausgerichtet. Versichert sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer geringfügigen Beschäftigung. Versichert sind auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung bzw. Beihilfeangelegenheiten.
Der Beitrag ist der Preis für die abgeschlossene Versicherung. Er ist regelmäßig und im Voraus zu zahlen. Der Beitrag kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich gezahlt werden. Die Beitragszahlung ist eine Rechtspflicht. Zahlen Sie einmal nicht pünktlich haben wir das Recht, die rückständigen Beiträge einzuklagen.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004) sowie GenerationAktivPlus: Bei Notlagen im Ausland benachrichtigt ROLAND auf Wunsch Ihnen nahe stehende Personen, Ihren Arbeitgeber oder Geschäftspartner.
Dies ist eine Leistung im GenerationAktiv und GenerationAktivPlus: Benötigen Sie Informationen zu Einbruch-/Brandmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen für Gebäude und Grundstücke oder zu sonstigen technischen Störmeldern, beraten wir Sie gerne bei Fragen rund um die Anschaffung und Installation. Bei Kauf und Aufschaltung einer Notrufeinrichtung über unser VdS-anerkanntes und DIN-ISO-zertifiziertes ROLAND Alarm Center gewährt ROLAND Ihnen einen Nachlass von 10 % auf den Kaufpreis.
Dies ist eine Leistung des GenerationAktivPlus. ROLAND übernimmt die Kosten für eine Beratung in Betreuungsfragen bis zu 250 €, wenn Sie eine Betreuungsverfügung beantragen oder eine Vorsorgevollmacht schriftlich festlegen möchten.
ROLAND zahlt die Beratungskosten, wenn Sie sich in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechtes anwaltlich beraten lassen wollen. Voraussetzung ist eine Rechtslagenänderung, wie z. B. Heirat oder Tod eines nahen Verwandten.
Die Leistung ist in folgenden Produkten enthalten:
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines AutoMobil (ASB 2004): Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen und steckt im Graben oder Schnee fest, sorgt ROLAND für die Bergung Ihres Fahrzeuges und übernimmt die Kosten in unbegrenzter Höhe.
Dieses Produkt können alle angestellten Ärzte, Tier- und Zahnärzte abschließen. Es berücksichtigt Ihre spezielle Arbeitssituation als Arzt zu einem besonders günstigen Beitrag.
Versichert sind folgende Leistungsarten :
Dieser Rechtsschutz kann für alle gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen selbstständigen Tätigkeiten abgeschlossen werden.
Versichert sind folgende Leistungsarten :
Vertragliche Streitigkeiten für einen Unternehmer oder Selbstständigen werden schon seit vielen Jahren nicht mehr versichert. Im KompaktPlus-Rechtsschutz-Angebot für Unternehmen und freie Berufe besteht aber Versicherungsschutz bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Bürohilfs- und Büronebengeschäften bis zu einer Höchstentschädigung von 50.000 €. Versicherungsschutz besteht in diesem Zusammenhang (unter bestimmten Voraussetzungen) auch bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen für den beruflichen Bereich.
Dies ist eine Leistung von GenerationAktivPlus: Hat ein Familienangehöriger Ihre Betreuung bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit übernommen, organisiert ROLAND bei unvorhergesehener Abwesenheit Ihres Familienangehörigen einen Pflegedienst. Die Kosten für den Pflegedienst werden nicht übernommen.
Eine Billigungsklausel ist eine gesonderte Vereinbarung darüber, dass ein vom Versicherungsantrag abweichender Inhalt des Versicherungsscheines als angenommen gilt, wenn der Versicherte gegenüber dem Versicherer diese nicht schriftlich und innerhalb eines Monats widerruft. Diese Genehmigung ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheines darauf hingewiesen hat. Der Hinweis hat durch besondere schriftliche Mitteilung oder durch einen auffälligen Vermerk in dem Versicherungsschein, der aus dem übrigen Inhalt des Versicherungsscheines hervorgehoben ist, zu geschehen.
Dies ist eine Service-Leistung, die wir allen Rechtsschutzverträgen ab ARB 2000 bieten: Wenn Ihr ROLAND Rechtsschutz-Vertrag seit mindestens drei Jahren schadenfrei verläuft, vermitteln wir Ihnen auf Wunsch einmal im Jahr ein kostenfreies erstes Rechtsberatungsgespräch mit einem ROLAND-Partneranwalt. Sie können sich z. B. auch über ein nicht versichertes bzw. nicht versicherbares Gebiet beraten lassen. Der Vertrag gilt so lange als schadenfrei bis ein Rechtsschutzfall gemeldet wird. Danach beginnt die Frist neu zu laufen.
Eine Leistung des Schutzbrief-Bausteines GesundMobil (ASB 2004): Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Brille oder Kontaktlinsen im Ausland, kümmert sich ROLAND für Sie um die Abholung der Ersatzbrille oder -Kontaktlinsen und übernimmt die Versandkosten an den Urlaubsort.
ROLAND hat für Sie einen Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalogzusammengestellt. Hierin können Sie sich über spezielle Verstöße im Straßenverkehr und die dadurch entstehenden Folgen informieren.